Investitionsüberwachung Pflichten und Aufgaben der Investitionsüberwachung werden:
- im Alleingang, von seinem Vertreter, der Befugnisse in vollem Umfang hat (rechtlich erforderlich),
- im Falle von komplexeren Anlagen als Gruppe von Aufsichtsbeamten, die Befugnisse in einzelnen Branchen haben,
erfüllt
Ausübung und Überwachung der Durchführung der Investitionsaufgabe:
- allgemeine Bau- und Konstruktionsarbeiten in vollem Umfang
- Netzwerk und sanitäre Installation, Heiz-, Belüftungsanlage, mechanische Installation,
- elektrische Installation
- Straßenbauarbeiten
und sonst in vollem Umfang:
- Entwerfen
- Investitionsberatung
- Finanzberatung
- Rechtsberatung
Finanzberatung